Liebe Freunde und Freundinnen,

EU-BürgerInnen in Österreich können noch bis zum 12. März einen Antrag auf Eintragung in die österreichische Europa-Wählerevidenz stellen. 

Dieser Eintrag ermöglicht bei der EU-Wahl am 26. Mai ihre Stimme in Österreich abzugeben und die hier antretenden Parteien und KandidatInnen wählen können.

 

Der Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz wird bei der jeweils zuständigen Gemeinde bzw. im zuständigen Bezirk eingebracht. Das aktive Wahlrecht im Herkunftsland bleibt dadurch natürlich aufrecht, es darf nur nicht doppelt gewählt werden. Wer sich z.B. als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin dafür entscheidet, in Österreich zu wählen, kann dann bei dieser Wahl nicht zusätzlich auch in Deutschland abstimmen.

Hier ist der Link zur Information.

Hier ist der Link zum Antragsformular.

 Bitte weitersagen!